Führerschein
- Klasse
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
( jeweils 90 Min. )
B
- KFZ bis zu 3,5t zul. Gesamtgewicht (und Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht.)
Mindestalter 18 Jahre - 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten - 12x Grundunterricht
2x Zusatzunterricht für PKW (nur 6x Grundunterricht bei Vorbesitz Klassen M, L)
BE
- Wie B, allerdings Anhänger bis zum eineinhalbfachen des Leergewichts des KFZ;
Mindestalter 18 Jahre - 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
BA
- KFZ Automatik bis zu 3,5t zul. Gesamtgewicht (und Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht.)
Mindestalter 18 Jahre - 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten - 12x Grundunterricht
2x Zusatzunterricht für PKW (nur 6x Grundunterricht bei Vorbesitz Klassen M, L)
B196
A2
- Krafträder mit unbegrenzter Leistung
Mindestalter 25 Jahre - 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz der Klassen A1 nur 3-2-1) - 6x Gundunterricht
4x Zusatzunterricht Motorrad (bei Vorbesitz der Klassen A, A1, B, M oder L)
A
- Krafträder mit einer Leistung von maximal 25KW (34 PS);
wird automatisch nach 2 Jahren Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre - 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz der Klassen A1 nur 3-2-1) - 6x Gundunterricht
4x Zusatzunterricht Motorrad (bei Vorbesitz der Klassen A, A1, B, M oder L)
A1
- Krafträder mit einer Leistung von maximal 11KW (15 PS) und 125ccm;
Mit 16 Jahren - 80km/h ;
ab 18 Jahren - offen - 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten - 12x Gundunterricht
4x Zusatzunterricht Motorrad (nur 6x Grundunterricht bei Vorbesitz Klassen M, L)
AM
- Krafträder mit maximal 50ccm Hubraum;
Mindestalter 16 Jahre - nur Übungsstunden notwendig
- 12x Gundunterricht
4x Zusatzunterricht Motorrad